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18.04.2005
Die BI 427 Wasgau / Südpfalz hat folgendes Schreiben an den Bundesverkerhsminister geschickt:
"Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumgehung
Bad Bergzabern im Zuge der B 427 ( Tunnel)
Sehr geehrte Herr Minister Stolpe,
wir beantragen hiermit die sofortige Unterbrechung des
Planfeststellungsverfahrens B427, Ortsumgehung Bad Bergzabern.
Nach unseren Erkenntnissen befinden sich die Berechnungsparameter zum Erlangen
des Status "vorrangiger Bedarf" auf veraltetem Stand.
So wurde eine Verkehrszählungen aus dem Jahres 1998 zugrunde gelegt, obwohl den
Behörden bereits aktuellere Zahlen aus dem Jahr 2000 vorlagen (Zählung auf
Grundlage BBPL Bad Bergzabern, Kurtalstraße). Die Zahlen aus dem Jahr 2000
weisen eine Reduzierung der Verkehrsbewegungen von 2000 FZG/a auf.
Uns ist nicht ersichtlich warum im aktuellen Planfeststellungsverfahren die
Zahlen aus dem Jahre 98 und nicht 2000 in der Berechnung verwendet wurden.
Wir gehen nicht davon aus, dass die für das Verfahren, schnell in den
vorrangigen Bedarf kommenden, günstigeren Daten eingesetzt wurden.
Sollte die Daten aber bewusst "falsch" eingesetzt worden sein, sehen wir das als
Täuschung der Öffentlichkeit und der Träger von öffentlichen Belangen an.
Bezug nehmend auf unsere letzten Schreiben möchten wir Sie nochmals erinnern,
dass bei der Berechnung bereits die Tunnellänge und der Kostenansatz
(Verteuerung des Tunnelbaus wegen EU-Gesetze) mit in die Entscheidung über den
vorrangigen Bedarf eingeflossen sind und somit drei falsche Parameter, die
maßgeblich zum Entscheid beitragen, heran gezogen wurden.
Wir weisen darauf hin, dass wir den Bundesrechnungshof und die
Planfeststellungsbehörde über diese Situation unterrichten werden.
Im Interesse einer rechtstaatlichen Behandlung dieser Angelegenheit bitten wir
um eine Stellungnahme von Ihrer Seite.
Hochachtungsvoll
Andreas Lind gez. Volker Fauth
1. Vorsitzender 2. Vorsitzende"
Kontaktadresse: BUND Regionalbüro Pfalz
oder senden Sie uns ein E-Mail: [email protected]